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News OKT 2009: Bis Januar 2010 wird unsere Website runderneuert.

Verband FAQ - Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die immer wieder an die Geschäftsstelle gerichtet werden. Ihre Frage ist nicht dabei? Mailen Sie uns und wir beraten, ob wir sie in die ewige Bestenliste aufnehmen.

Kann ich meinen Unterrichtsvertrag vom DTKV rechtlich prüfen lassen? Es gibt doch die kostenlose rechtliche Erstberatung?

Für diesen speziellen Fall können Sie die Erstberatung nicht in Anspruch nehmen. Kostenlos heißt eigentlich: Der Landesverband übernimmt die Kosten. Nun hat der Bundesverband schon vor Jahren zwei Unterrichtsverträge rechtlich prüfen lassen und diese können Sie seither käuflich erwerben (für 5 cent das Stück). Es wäre aus unserer Sicht Verschwendung, immer wieder neue Verträge prüfen zu lassen, wenn es doch bereits geprüfte Verträge gibt. Ein Vertrag für den gängigen ein-mal- wöchentlich-außer-Ferien-und-Feiertage-so-lange-bis-einer-kündigt-Vertrag, und einer für die-gewisse-Anzahl-Einzelstunden-zum-speziellen-Preis (z.B. 16-Stunden-Musikgarten). Beide Verträge können Sie über die Geschäftsstelle bestellen.

Welche Zuschüsse gibt es von Seiten des Landesverbandes für Konzerte, Workshops etc.

Zuschüsse gibt es nur dann, wenn DTKV-Mitglieder auf DTKV-Veranstaltungen tätig werden. Eine DTKV-Veranstaltung wird vom Vorstand organisiert und steht auch allen Mitgliedern offen.

Was hat es mit dem Logo auf sich?

In Deutschland herrscht die Freiheit von Lehre und Forschung. Der Vorteil: Jeder darf unterrichten, wenn er sich fähig fühlt. Der Nachteil: Nicht jeder, der sich fähig fühlt, ist es auch. So mancher studierte Instrumentalpädagoge konkurriert mit dem Billiganbieter, der seinem Schüler immer eine Stunde voraus ist. Unser Logo ist rechtlich geschützt und darf nur von Mitgliedern verwendet werden. Da unsere Mitglieder eine qualifizierende Berufsausbildung vorweisen müssen (Ausnahmen bestätigen die Regel) verbirgt sich hinter dem Logo also ein qualifizierter Berufsstand. Unser aller Aufgabe als Mitglieder ist es, diesen Umstand auch nach aussen zu tragen und in der Öffentlichkeit, speziell Schüler- Eltern- und Verwandschaft bewußt zu machen, auf daß irgendwann die breite Masse weiß: Wenn ich qualifzierten Unterricht suche, wende ich mich an den DTKV.
In anderen Berufen ist das ganz anders geregelt, dort gibt es Zünfte und Kammern. Es ist nicht möglich, ohne entsprechende Qualifikation eine internistische Praxis, eine Anwaltskanzlei oder eine Metzgerei aufzumachen.

Geschäftstelle

Jens Langer
Siebenmorgenstraße 14
55257 Budenheim
Tel 06139 - 29 31 02

 

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